1) GRÜNDUNG 2006 änderten die technischen Direktoren Hanshi Jean Chalamon (Butokukai Europe), Hanshi Rod Sanford (Zen Bei Butoku Kai), Hanshi Louis Jemison (Zen Bei Butoku Kai) und Kyoshi Stephan Peitz (Butokukai Deutschland) den Namen Butokukai International (1976) in KOKUSAI BUTOKUKAI. Dies mit Zustimmung von Hanshi Robert Leong, dem langjährigen Weggefährten von O'Sensei Richard Kim. Als Konsequenz wurde das Vereinsemblem nach dem Entwurf von Stephan Peitz zur Unterscheidung von der DNBK geändert. Der KOKUSAI BUTOKUKAI war geboren.
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2) ZWECK DES KOKUSAI BUTOKUKAI Zweck des Verbandes ist die Förderung der traditionellen Kampfkunst Shorinji Ryu, bestehend aus dem Karate Do, Okinawa Kobudo, Tai Chi, Chi Kung sowie der Meditation. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Lehren und Lernen der Kampfkunst Shorinji Ryu, die Durchführung sportlicher Veranstaltungen sowie durch den nationalen und internationalen Austausch. Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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3) MANIFEST DES KOKUSAI BUTOKUKAI Die von Richard Kim und Jean Chalamon verfasste Literatur, dient allen verantwortlichen des KOKUSAI BUTOKUKAI als „richtungsgebendes“ Werkzeug zur Kultivierung der Kampfkünste des Shorinji Ryu. Jedes „Offizielle Mitglied“ ist aufgefordert sich bei der Lehre des Shorinji Ryu an diesen Schriften zu orientieren.
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4) MITGLIEDSCHAFT IM KOKUSAI BUTOKUKAI a) Offizielles Mitglied Die Branch Chiefs, Technischen Direktoren sowie die Dojoleiter sind durch die Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags als „Offizielles Mitglied“ geführt. Als Schwarzgurt zertifizierte Personen https://www.shorinjiryu.info/shorinjiryucertified/, gelten als „Offizielles Mitglied“, sofern auf internationaler bzw. nationaler Ebene kein Ausschluss stattfand und eine Dojo-Mitgliedschaft in einem offiziellen Dojo besteht. Die Liste wird als ewige Liste fortgeführt, es finden bei Ausschluss aus dem KOKUSAI BUTOKUKAI keine Streichungen statt. Verpflichtung zum Repräsentieren des Verbandsemblems. b) Offizielles Dojo Dojo sind durch die Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags als „Offizielles Mitglied“ geführt. https://www.shorinjiryu.info/shorinjiryubranches/ c) Allgemeines Mitglied Mitglieder der „Offiziellen Dojo“ sind „Allgemeine Mitglieder“ und beitragsfrei gestellt. d) Beitrag Der Beitrag wird jährlich für jedes auf der Webseite des KOKUSAI BUTOKUKAI www.shorinjiryu.info geführte Dojo fällig. Der Beitrag wird durch den Geschäftsbesorger BUTOKUKAI GERMANY e.V. festgelegt, um kostendeckend zu wirtschaften.
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5) TECHNISCHER DIREKTOR Für die Kampfkünste des Shorinji Ryu innerhalb der Verbandes KOKUSAI BUTOKUKAI auf Lebenszeit. Er steht als Autorität über dem Präsidium. Technischer Direktor: Meijin Jean Chalamon. a) Nachfolgeregelung Ein Technischer Direktor in dieser Form wird es nicht mehr geben. Die nationalen Technische Direktoren sind zum internationalen Austausch untereinander aufgefordert. Sie orientieren sich verpflichtend an dem Satzungszweck und Manifest.
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6) PRÄSIDIUM Es orientiert sich verpflichtend an dem Satzungszweck und Manifest. a) Weitere Aufgaben Ernennung der Technischen Direktoren unter Anhörung der Vertreterversammlung. Ernennung der Branch Chiefs unter Anhörung der Vertreterversammlung. Ehrungen aussprechen. Offiziell Zertifizierungen. b) Wahlrecht Entscheidungen des Präsidiums bedürfen der einfachen Mehrheit. c) Präsident Voraussetzung: Hanshi, 8. Dan Aufgaben: Offizieller Repräsentant des KOKUSAI BUTOKUKAI. d) Vize-Präsident Voraussetzung: Kyoshi, 6. Dan Aufgaben: Offizieller Repräsentant des KOKUSAI BUTOKUKAI. e) Generalsekretär Voraussetzung: Kyoshi, 6. Dan Aufgaben: Administrative Tätigkeiten, Pressearbeit, Zertifizierungsstelle, Beglaubigt Urkunden als 2. Person, Wahlleiter. f) Wahl des Präsidiums Die Wahlen sind geheim. Der Generalsekretär organisiert als Wahleiter die Wahl. Die Wahl findet jährlich im November statt. Die Wahl ist zu protokollieren. Wahlberechtigt sind die Technischen Direktoren. Die Technischen Direktoren schlagen Kandidaten für das Präsidium vor. Jede Branch hat nur eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der Technischen Direktoren. Es gilt das Mehrheitswahlrecht. Das Ergebnis der Wahl wird am 8. November, dem Todestag von Richard Kim, bekanntgegeben. g) Abwahl des Präsidiums In einer außergewöhnlichen Wahl kann das Präsidium durch die Vertreterversammlung mit 2/3 Mehrheit abgewählt und Neuwahlen ausgerufen werden.
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7) Technische Direktoren = Vertreterversammlung des KOKUSAI BUTOKUKAI / Wählt das Präsidium Sie vertreten den KOKUSAI BUTOKUKAI in technischen Fragen der Kampfkünste des Shorinji Ryu auf nationaler Ebene. Das Präsidium kann aus wichtigem Grund diese Position innerhalb des KOKUSAI BUTOKUKAI entziehen. Technische Direktoren Australia Stephan Peitz (Shorinji Ryu) [kein Stimmrecht] Canada Joseph Fournier (Shorinji Ryu) Finnland Tapio Korhonen (Shorinji Ryu) Frankreich Max Bouton (Shorinji Ryu) Germany Stephan Peitz (Shorinji Ryu) / Josef Blum (Kobayashi Ryu) Luxemburg Dr. José Antonio Marzoa Puga (Shorinji Ryu) Schottland Alasdair MacMhaoirn (Shorinji Ryu) Spanien Lafuente Lopez (Shorinji Ryu) U.S.A. Rod Sanford (Shorinji Ryu) b) Aufgaben Wahl des Präsidiums. Abwahl des Präsidiums. Siehe auch 9. Lizenzen. c) Wahlrecht Entscheidungen der Vertreterversammlung bedürfen der einfachen Mehrheit, ausgenommen Abwahl des Präsidiums. d) Aufgaben Wahl des Präsidiums. Abwahl des Präsidiums. Siehe auch Lizenzen.
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8) BRANCH CHIEFS Sie vertreten den KOKUSAI BUTOKUKAI in administrativen Fragen der Kampfkünste des Shorinji Ryu auf nationaler Ebene. Innerhalb eines nationalen Verbandes wird der Branch Chief benannt. Dieser muss durch den KOKUSAI BUTOKUKAI als Technischer Direktor benannt sein. Branch Chiefs sind innerhalb ihres Landes autonom im Sinne des KOKUSAI BUTOKUKAI. Das Präsidium kann aus wichtigem Grund diese Position innerhalb des KOKUSAI BUTOKUKAI entziehen. Eine Strukturierung innerhalb der Länder in der Art und Weise des KOKUSAI BUTOKUKAI wäre wünschenswert.
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9) LIZENZEN a) MEIJIN (min. 10. Dan) Höchste Autorität Prüfungslizenz bis einschl. 9. Dan Ernennung RENSHI, KYOSHI, HANSHI Ernennung Technischer Direktor. b) PRÄSIDIUM Autorisiert zur Ernennung bis einschl. 10. Dan. Autorisiert zur Ernennung RENSHI, KYOSHI, HANSHI, MEIJIN. 9. und 10. Dan sowie Meijin nur einstimmig nach Anhörung der Vertreterversammlung. c) RENSHI (min. 4. Dan) Prüfungslizenz bis einschl. 3. Dan. d) KYOSHI (min. 6. Dan) Prüfungslizenz bis einschl. 5. Dan. Er kann dem Präsidium RENSHI vorschlagen. e) HANSHI (min. 8. Dan) Prüfungslizenz bis einschl. 7. Dan. Er kann dem Präsidium RENSHI, KYOSHI vorschlagen.
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10) DAN-URKUNDEN Dan-Urkunden werden von 2 Personen des Präsidiums beglaubigt: - Generalsekretär (Zertifizierungsstelle) - Nationaler Technischen Direktor.
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11) DAS LOGO a) KOKUSAI BUTOKUKAI Durch das Logo wird die Zugehörigkeit zum KOKUSAI BUTOKUKAI im Dojo sowie bei offiziellen Veranstaltungen zum Ausdruck gebracht. Es ist für alle zertifizierten Mitglieder verpflichtend, das Logo des KOKUSAI BUTOKUKAI auf der linken Brust des „Kimono“ zu tragen. Parallel dazu kann das Dojo-Logo zusätzlich getragen werden. Die Anzahl von zwei Logos auf dem Kimono sollten nicht überschritten werden. b) ZEN BEI BUTOKU KAI Im Jahre 2006 wurde festgelegt, dass der ZEN BEI BUTOKU KAI eine modifizierte Variante des Logo in Anlehnung an die Ursprüngliche Logo-Version des BUTOKUKAI INTERNATIONAL nutzen kann. Aufgrund der Parallelität beider Logos ist nur eines beider Logos verpflichtend zu tragen.
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12) DIE KLEIDUNG Für offizielle Veranstaltungen und die Repräsentation des KOKUSAI BUTOKUKAI wird folgende Kleiderordnung festgelegt: a) Karate Weißer Kimono mit Gürtel b) Kobudo Wie Karate, alternativ weiße Jacke und schwarze Hose mit Gürtel c) Tai Chi/Chi Kung Tai Chi Anzug mit Logo oder T-Shirt mit Logo.
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13) RECHTLICHE STELLUNG Der KOKUSAI BUTOKUKAI ist juristisch in den BUTOKUKAI GERMANY e.V. eingebunden und repräsentiert dort den internationalen Austausch. Die Branch Chiefs sind somit Mitglieder im BUTOKUKAI GERMANY e.V. ohne Stimmrecht. Der BUTOKUKAI GERMANY e.V. ist der Geschäftsbesorger des KOKUSAI BUTOKUKAI.
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14) NON-PROFIT ORGANISATION Dieser Status ist bereits im BUTOKUKAI GERMANY e.V. manifestiert. Die Gemeinnützigkeit wird regelmäßig durch das Finanzamt geprüft und bestätigt.
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08.12.2022 Jean Chalamon, Rod Sanford, Stephan Peitz, Jean-Michel Argant
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