KOKUSAI BUTOKUKAI  | International Martial Arts Federation 
|   SHORINJI RYU KARATE DO  |   OKINAWA KOBUDO   |   TAI CHI   |   Founded 1976 by O´Sensei Richard Kim, Hanshi, 10. Dan

KOKUSAI BUTOKUKAI | Charta

1) GRÜNDUNG
2006 änderten die technischen Direktoren Hanshi Jean Chalamon (Butokukai Europe), Hanshi Rod Sanford (Zen Bei Butoku Kai), Hanshi Louis Jemison (Zen Bei Butoku Kai) und Kyoshi Stephan Peitz (Butokukai Deutschland) den Namen Butokukai International (1976) in KOKUSAI BUTOKUKAI. Dies mit Zustimmung von Hanshi Robert Leong, dem langjährigen Weggefährten von O'Sensei Richard Kim. Als Konsequenz wurde das Vereinsemblem nach dem Entwurf von Stephan Peitz zur Unterscheidung von der DNBK geändert. Der KOKUSAI BUTOKUKAI war geboren.

2) ZWECK DES KOKUSAI BUTOKUKAI
Zweck des Verbandes ist die Förderung der traditionellen Kampfkunst Shorinji Ryu, bestehend aus dem Karate Do, Okinawa Kobudo, Tai Chi, Chi Kung sowie der Meditation. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Lehren und Lernen der Kampfkunst Shorinji Ryu, die Durchführung sportlicher Veranstaltungen sowie durch den nationalen und internationalen Austausch. Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Er ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3) MANIFEST DES KOKUSAI BUTOKUKAI
Die von Richard Kim und Jean Chalamon verfasste Literatur, dient allen verantwortlichen des KOKUSAI BUTOKUKAI als „richtungsgebendes“ Werkzeug zur Kultivierung der Kampfkünste des Shorinji Ryu. Jedes „Offizielle Mitglied“ ist aufgefordert sich bei der Lehre des Shorinji Ryu an diesen Schriften zu orientieren.

4) MITGLIEDSCHAFT IM KOKUSAI BUTOKUKAI
a) Offizielles Mitglied
Die Branch Chiefs, Technischen Direktoren sowie die Dojoleiter sind durch die Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags als „Offizielles Mitglied“ geführt. Als Schwarzgurt zertifizierte Personen https://www.shorinjiryu.info/shorinjiryucertified/, gelten als „Offizielles Mitglied“, sofern auf internationaler bzw. nationaler Ebene kein Ausschluss stattfand und eine Dojo-Mitgliedschaft in einem offiziellen Dojo besteht. Die Liste wird als ewige Liste fortgeführt, es finden bei Ausschluss aus dem KOKUSAI BUTOKUKAI keine Streichungen statt. Verpflichtung zum Repräsentieren des Verbandsemblems.
b) Offizielles Dojo
Dojo sind durch die Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags als „Offizielles Mitglied“ geführt.
https://www.shorinjiryu.info/shorinjiryubranches/
c) Allgemeines Mitglied
Mitglieder der „Offiziellen Dojo“ sind „Allgemeine Mitglieder“ und beitragsfrei gestellt.
d) Beitrag
Der Beitrag wird jährlich für jedes auf der Webseite des KOKUSAI BUTOKUKAI www.shorinjiryu.info geführte Dojo fällig. Der Beitrag wird durch den Geschäftsbesorger BUTOKUKAI GERMANY e.V. festgelegt, um kostendeckend zu wirtschaften.

5) TECHNISCHER DIREKTOR
Für die Kampfkünste des Shorinji Ryu innerhalb der Verbandes KOKUSAI BUTOKUKAI auf Lebenszeit.
Er steht als Autorität über dem Präsidium.
Technischer Direktor: Meijin Jean Chalamon.
a) Nachfolgeregelung
Ein Technischer Direktor in dieser Form wird es nicht mehr geben.
Die nationalen Technische Direktoren sind zum
internationalen Austausch untereinander aufgefordert.
Sie orientieren sich verpflichtend an dem Satzungszweck und Manifest.

6) PRÄSIDIUM
Es orientiert sich verpflichtend an dem Satzungszweck und Manifest.
a) Weitere Aufgaben
Ernennung der Technischen Direktoren unter Anhörung der Vertreterversammlung.
Ernennung der Branch Chiefs unter Anhörung der Vertreterversammlung.
Ehrungen aussprechen.
Offiziell Zertifizierungen.
b) Wahlrecht
Entscheidungen des Präsidiums bedürfen der einfachen Mehrheit.
c) Präsident
Voraussetzung: Hanshi, 8. Dan
Aufgaben: Offizieller Repräsentant des KOKUSAI BUTOKUKAI.
d) Vize-Präsident
Voraussetzung: Kyoshi, 6. Dan
Aufgaben: Offizieller Repräsentant des KOKUSAI BUTOKUKAI.
e) Generalsekretär
Voraussetzung: Kyoshi, 6. Dan
Aufgaben: Administrative Tätigkeiten, Pressearbeit, Zertifizierungsstelle, Beglaubigt Urkunden als 2. Person, Wahlleiter.
f) Wahl des Präsidiums
Die Wahlen sind geheim.
Der Generalsekretär organisiert als Wahleiter die Wahl.
Die Wahl findet jährlich im November statt.
Die Wahl ist zu protokollieren.
Wahlberechtigt sind die Technischen Direktoren.
Die Technischen Direktoren schlagen Kandidaten für das Präsidium vor.
Jede Branch hat nur eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der Technischen Direktoren.
Es gilt das Mehrheitswahlrecht.
Das Ergebnis der Wahl wird am 8. November, dem Todestag von Richard Kim, bekanntgegeben.
g) Abwahl des Präsidiums
In einer außergewöhnlichen Wahl kann das Präsidium durch die Vertreterversammlung mit 2/3 Mehrheit abgewählt und Neuwahlen ausgerufen werden.

7) Technische Direktoren = Vertreterversammlung des KOKUSAI BUTOKUKAI / Wählt das Präsidium
Sie vertreten den KOKUSAI BUTOKUKAI in technischen Fragen der Kampfkünste des Shorinji Ryu auf nationaler Ebene. Das Präsidium kann aus wichtigem Grund diese Position innerhalb des KOKUSAI BUTOKUKAI entziehen.
Technische Direktoren
Australia
Stephan Peitz (Shorinji Ryu) [kein Stimmrecht]
Canada
Joseph Fournier (Shorinji Ryu)
Finnland
Tapio Korhonen (Shorinji Ryu)
Frankreich
Max Bouton (Shorinji Ryu)
Germany
Stephan Peitz (Shorinji Ryu) / Josef Blum (Kobayashi Ryu)
Luxemburg
Dr. José Antonio Marzoa Puga (Shorinji Ryu)
Schottland
Alasdair MacMhaoirn (Shorinji Ryu)
Spanien
Lafuente Lopez (Shorinji Ryu)
U.S.A.
Rod Sanford (Shorinji Ryu)
b) Aufgaben
Wahl des Präsidiums.
Abwahl des Präsidiums.
Siehe auch 9. Lizenzen.
c) Wahlrecht
Entscheidungen der Vertreterversammlung bedürfen der einfachen Mehrheit,
ausgenommen Abwahl des Präsidiums.
d) Aufgaben
Wahl des Präsidiums.
Abwahl des Präsidiums.
Siehe auch Lizenzen.

8) BRANCH CHIEFS
Sie vertreten den KOKUSAI BUTOKUKAI in administrativen Fragen der Kampfkünste des Shorinji Ryu auf nationaler Ebene.
Innerhalb eines nationalen Verbandes wird der Branch Chief benannt.
Dieser muss durch den KOKUSAI BUTOKUKAI als Technischer Direktor benannt sein.
Branch Chiefs sind innerhalb ihres Landes autonom im Sinne des KOKUSAI BUTOKUKAI.
Das Präsidium kann aus wichtigem Grund diese Position innerhalb des KOKUSAI BUTOKUKAI entziehen.
Eine Strukturierung innerhalb der Länder in der Art und Weise des KOKUSAI BUTOKUKAI wäre wünschenswert.

9) LIZENZEN
a) MEIJIN
(min. 10. Dan)
Höchste Autorität
Prüfungslizenz bis einschl. 9. Dan
Ernennung RENSHI, KYOSHI, HANSHI
Ernennung Technischer Direktor.
b) PRÄSIDIUM
Autorisiert zur Ernennung bis einschl. 10. Dan.
Autorisiert zur Ernennung RENSHI, KYOSHI, HANSHI, MEIJIN.
9. und 10. Dan sowie Meijin nur einstimmig nach
Anhörung der Vertreterversammlung.
c) RENSHI
(min. 4. Dan)
Prüfungslizenz bis einschl. 3. Dan.
d) KYOSHI
(min. 6. Dan)
Prüfungslizenz bis einschl. 5. Dan.
Er kann dem Präsidium RENSHI vorschlagen.
e) HANSHI
(min. 8. Dan)
Prüfungslizenz bis einschl. 7. Dan.
Er kann dem Präsidium RENSHI, KYOSHI vorschlagen.

10) DAN-URKUNDEN
Dan-Urkunden werden von 2 Personen des Präsidiums beglaubigt:
- Generalsekretär (Zertifizierungsstelle)
- Nationaler Technischen Direktor.

11) DAS LOGO
a) KOKUSAI BUTOKUKAI
Durch das Logo wird die Zugehörigkeit zum KOKUSAI BUTOKUKAI im Dojo sowie bei offiziellen Veranstaltungen zum Ausdruck gebracht. Es ist für alle zertifizierten Mitglieder verpflichtend, das Logo des KOKUSAI BUTOKUKAI auf der linken Brust des „Kimono“ zu tragen. Parallel dazu kann das Dojo-Logo zusätzlich getragen werden. Die Anzahl von zwei Logos auf dem Kimono sollten nicht überschritten werden.
b) ZEN BEI BUTOKU KAI
Im Jahre 2006 wurde festgelegt, dass der ZEN BEI BUTOKU KAI eine modifizierte Variante des Logo in Anlehnung an die Ursprüngliche Logo-Version des BUTOKUKAI INTERNATIONAL nutzen kann. Aufgrund der Parallelität beider Logos ist nur eines beider Logos verpflichtend zu tragen.

12) DIE KLEIDUNG
Für offizielle Veranstaltungen und die Repräsentation des KOKUSAI BUTOKUKAI wird folgende Kleiderordnung festgelegt:
a) Karate
Weißer Kimono mit Gürtel
b) Kobudo
Wie Karate, alternativ weiße Jacke und schwarze Hose mit Gürtel
c) Tai Chi/Chi Kung
Tai Chi Anzug mit Logo oder T-Shirt mit Logo.

13) RECHTLICHE STELLUNG
Der KOKUSAI BUTOKUKAI ist juristisch in den BUTOKUKAI GERMANY e.V. eingebunden und repräsentiert dort den internationalen Austausch.
Die Branch Chiefs sind somit Mitglieder im BUTOKUKAI GERMANY e.V. ohne Stimmrecht.
Der BUTOKUKAI GERMANY e.V. ist der Geschäftsbesorger des KOKUSAI BUTOKUKAI.

14) NON-PROFIT ORGANISATION
Dieser Status ist bereits im BUTOKUKAI GERMANY e.V. manifestiert.
Die Gemeinnützigkeit wird regelmäßig durch das Finanzamt geprüft und bestätigt.


08.12.2022
Jean Chalamon, Rod Sanford, Stephan Peitz, Jean-Michel Argant